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Herausgeber

Banque Transatlantique

  • Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 29 371 680 €
  • Gesellschaftssitz: 26, avenue Franklin D. Roosevelt 75008 Paris
  • Eingetragen im HR Paris unter der Nummer 302 695 937
  • Postanschrift: 75372 Paris Cedex 08
  • EU-Umsatzsteuernummer FR34542016381
  • Tel: + 33 (0)1 56 88 77 77 – fax: + 33 (0)1 42 25 33 33
  • Artikel L.511-1 ff. des französischen Währungs- und Finanzgesetzes unterliegende Bank.
  • Für Transaktionen, die in ihrer Eigenschaft als Versicherungsvermittler durchgeführt werden: ORIAS07.025.540 www.orias.fr.
  • Swift Code: CMCIFRPP
  • Redaktionsleiter: Philippe Jean Peron, Direktor für Entwicklung und Finanz-Engineering.

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  • Vereinfachte Aktiengesellschaft
  • Gesellschaftssitz: 4 rue Frédéric-Guillaume Raiffeisen – 67000 Straßburg
  • Eingetragen im HR Straßburg unter der Nummer B 312 730 674
  • Tel: + 33 (0)3 88 14 88 14

Haftung

Im Rahmen des vorliegenden Dokuments werden alle Unternehmen, die Bankprodukte über das Internet unter der Adresse http://www.banquetransatlantique.com vertreiben, unterschiedslos als „« Banque Transatlantique » bezeichnet.

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Rechtsvermerke

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Nutzungslizenz

Mit dem Zugriff auf diese Webseite oder auf eines ihrer Elemente erklären Sie Ihr Einverständnis mit der von Banque Transatlantique zu den nachstehenden Bedingungen gewährten Lizenz. Der Zugriff auf die in dieser Webseite erläuterten Produkte und Dienstleistungen kann Gegenstand von Einschränkungen gegenüber bestimmten Personen oder in bestimmten Ländern sein.

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  • die Seite muss unter dieser Adresse erscheinen,
  • falls die Links unter der figurativen Marke errichtet werden, gestattet Banque Transatlantique im Voraus die Vervielfältigung und Darstellung zu diesem alleinigen Zweck,
  • Webseiten, die Links zu dieser Adresse unterhalten, müssen eine Geschäftstätigkeit ausüben und Informationen, Bilder und andere Elemente verbreiten, die nicht gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen und die generell dem französischen Recht entsprechen. Banque Transatlantique behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.

Gute Vertragserfüllung – Beschwerden – Schlichtung

Bei Uneinigkeit können Sie Ihr Anliegen unter folgendem Link vorbringen: https://www.banquetransatlantique.com/fr/contacts.html#S6

Vorvertragliche Informationen

Da die Webseite von Banque Transatlantique dem Online-Verkauf offensteht, teilen wir Ihnen die Bestimmungen über Akquisitionen im Bank- und Finanzbereich mit. Der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen außerhalb der Geschäftsstellen unterliegt ferner den Bestimmungen für den Versandhandel. Wir halten diese Unterlagen zu Ihrer Verfügung.

Zulassung

Banque Transatlantique besitzt eine Zulassung, die auf der Webseite der Banque de France eingesehen werden kann unter http://www.banque-france.fr.

Inaktive Konten: Sind Sie betroffen?

Im Rahmen der Verwaltung Ihrer Belegschaftsaktienpläne sind Sie Inhaber mindestens eines Bargeldkontos und eines Wertpapierkontos bei der Banque Transatlantique. In dem Bestreben, Sie bestmöglich zu informieren, gibt Ihnen die Banque Transatlantique einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Eckert-Gesetzes (loi Eckert) über inaktive Konten:

Das Eckert-Gesetz: die wichtigsten Punkte

Das Gesetz vom 13. Juni 2014, genannt « Eckert »-Gesetz, über inaktive Bankkonten und nachrichtenlose Lebensversicherungsverträge ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Sein Ziel ist es, die Inhaber von inaktiven Konten sowie die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen zu schützen und besser zu informieren. Insbesondere ist der Begriff der Inaktivität in dem Gesetz genau definiert.

Ein Bankkonto gilt von nun an als inaktiv, wenn 12 Monate lang bei einem Girokonto und 5 Jahre lang bei einem Sparprodukt oder einem Wertpapierkonto keine Transaktion (Einzahlung, Abhebung…) festgestellt wurde und sich sein Inhaber nicht gemeldet hat.

Es ist zu beachten, dass wenn die auf einem Konto hinterlegten Gelder oder Wertpapiere gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Vereinbarungen oder einer vertraglichen Sicherheit während eines bestimmten Zeitraums nicht zur Verfügung stehen, die Frist von fünf Jahren erst am Ende des Zeitraums der Nichtverfügbarkeit zu laufen beginnt.

Da Ihre Konten aufgrund der Tatsache, dass nur Transaktionen im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Pläne registriert werden, entweder aus vertraglichen Gründen oder aufgrund einer ausstehenden neuen Zuteilung nicht verfügbar sein können, beginnt die Frist von fünf Jahren erst zu laufen, wenn Sie das Unternehmen, das Ihnen Ihre Rechte eingeräumt hat, verlassen. Diese Regel ist ausschließlich auf diejenigen Konten beschränkt, die speziell für Ihre Geschäfte mit Aktienoptionen oder Zuteilungen von Gratisaktien bestimmt sind.

Im Rahmen dieses Gesetzes unterliegen die Bankinstitute neuen Pflichten in Bezug auf die Verwaltung der inaktiven Bankkonten: Von nun an müssen sie einmal jährlich die von ihren Kunden gehaltenen inaktiven Konten ermitteln, überprüfen, ob die Inhaber dieser Konten noch am Leben sind, indem sie die Datenbank der verstorbenen Personen (aus dem Register des INSEE) abfragen, und die betroffenen Personen über die möglichen Folgen dieser Inaktivität informieren.

Das Eckert-Gesetz sieht vor, dass Bankkonten nach 10 Jahren der Inaktivität geschlossen werden und die Vermögenswerte an die Caisse des Dépôts et Consignations (CDC) übertragen werden müssen, wenn der Inhaber noch am Leben ist, bzw. 3 Jahre nach dem Tod des Inhabers, wenn sich kein Anspruchsberechtigter gemeldet hat.

Ab Januar 2017 können die Kontoinhaber oder ihre Anspruchsberechtigten die Rückerstattung dieser Gelder bei der CDC auf deren Website beantragen.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Loggen Sie sich regelmäßig in Ihrem persönlichen Online-Bereich ein und halten Sie Ihre Kontaktdaten auf dem neuesten Stand, um sicherzustellen, dass wir Sie erreichen können.
  • Anmerkung: Sie werden nie betroffen sein, wenn Sie mindestens eine Transaktion pro Jahr (Einzahlung, Abhebung, Transaktion mit Ihren anspruchsberechtigten Positionen oder Wertpapierpositionen) auf einem Ihrer Konten vornehmen.

Wer ist betroffen?

Auch wenn das Konto, das Sie bei der Banque Transatlantique halten, aufgrund seiner auf Transaktionen im Zusammenhang mit Ihren Plänen beschränkten Funktion ein spezifisches Konto ist, wird es vom Gesetz trotzdem als Standard-Bankkonto angesehen.

Alle Sparer, die ein Konto in Frankreich halten, sind vom Eckert-Gesetz betroffen, darunter auch Steuerausländer.

Außerdem wird die Inaktivität für jeden Kontoinhaber einzeln ermittelt: Nur diejenigen Konten, die dem Inhaber gehören, werden für die Feststellung der Inaktivität berücksichtigt.

Gut zu wissen:

Um Ihr Konto zu erneut zu aktivieren, reicht es, wenn Sie sich auf unserer Website mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem Passwort anmelden.

Wie kann ich feststellen, ob mein Konto als inaktiv identifiziert wurde?

Sobald eine Inaktivität festgestellt wurde, verpflichtet sich die Banque Transatlantique, den Inhaber des inaktiven Kontos oder seine bekannten Erben, falls der Inhaber verstorben ist, unverzüglich per Post darüber zu informieren.

Konkret heißt das, dass die Banque Transatlantique, sobald eines Ihrer Konten unter die Kriterien des Eckert-Gesetzes fällt, Sie per Post auffordern wird, sich mit Ihrem Berater in Verbindung zu setzen, insbesondere über den jeweils beigefügten Antwortschein. Diese Information wird jedes Jahr wiederholt, solange diese Konten inaktiv bleiben.

Wenn das Konto 10 Jahre lang inaktiv geblieben ist und sich der Inhaber des Kontos, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Bevollmächtigter nicht gemeldet hat, sind die Banken verpflichtet, dieses inaktive Konto zu schließen, die Wertpapiere (mit Ausnahme nicht börsennotierter und ähnlicher Finanzinstrumente) zu verkaufen und den Betrag der Vermögenswerte und den Erlös des Verkaufs der Wertpapiere bei der Caisse des Dépôts et Consignations zu hinterlegen. Die betroffenen Personen erhalten 6 Monate vor Ablauf dieser Frist ein Informationsschreiben per Einschreiben.

Werden mir für ein inaktives Konto Kosten in Rechnung gestellt?

Das Eckert-Gesetz regelt die Bedingungen für die Fakturierung in Verbindung mit der Verwaltung inaktiver Konten.

  • Wir verpflichten uns, für die Verwaltung von inaktiven Girokonten und gewöhnlichen Sparkonten pro Konto nicht mehr als 30 € pro Jahr zu berechnen.
  • Diese gegebenenfalls anfallenden Gebühren werden nachträglich abgebucht, d.h. 12 Monate nach der ersten Feststellung der Inaktivität.

Anmerkung: Banque Transatlantique berechnet Ihnen keine Gebühren für ein inaktives Konto, wenn Sie Ihre Konten in dem auf die Versendung des Informationsschreibens folgenden Jahr erneut aktivieren.

Wie muss ich konkret vorgehen, um ein inaktives Konto erneut zu aktivieren?

Um die Schließung Ihres inaktiven Kontos zu vermeiden und den regulatorischen Prozess zu unterbrechen, müssen wir eine Kontaktaufnahme von Ihnen registrieren.

Die erneute Aktivierung eines Kontos ist einfach und schnell!

  • Es genügt, wenn Sie sich auf unserer Website mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem Passwort in Ihrem persönlichen Bereich einloggen oder eine Transaktion auf einem Ihrer Konten ausführen.
  • Sie können Ihr Konto auch erneut aktivieren, indem Sie den Antwortschein ausfüllen, der dem Informationsschreiben beiliegt. Senden Sie ihn datiert und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an die Banque Transatlantique zurück.
  • Sie sind Anspruchsberechtigter eines verstorbenen Kontoinhabers? In diesem Fall genügt es, uns schriftlich zu kontaktieren und Nachweise beizufügen, die Ihre Eigenschaft als Erbe belegen (Sterbeurkunde des Kontoinhabers, Erbschein…). Unsere Berater und unser Notar können Sie dabei unterstützen.

Wie können Sie verhindern, dass Ihre Konten als inaktiv identifiziert werden?

Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig in Ihrem persönlichen Bereich auf dieser Website einzuloggen, damit die von Ihnen gehaltenen Konten weiterhin als aktiv betrachtet werden.

Sie glauben, betroffen zu sein, oder Sie sind vor Kurzem umgezogen? Prüfen Sie genau, ob die Ihrem Berater vorliegenden Kontaktdaten aktuell sind, um sicher zu gehen, dass wir Sie bei Bedarf erreichen können.

Wenn sich Ihre Anschrift ändert, denken Sie daran, uns einen Domizilnachweis vorzulegen, der höchstens 3 Monate alt ist (Strom-, Wasserrechnung…).

Was passiert, wenn ich zu spät reagiere?

Wenn Sie sich vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (10 Jahre, verkürzt auf 3 Jahre, falls der Kontoinhaber verstorben ist) nicht melden, ist die Banque Transatlantique verpflichtet, Ihr Konto zu schließen, Ihre Wertpapiere zu verkaufen und Ihre Vermögenswerte an die Caisse des Dépôts et Consignations zu übertragen. Diese wird dann Ihr alleiniger Ansprechpartner.

Die Banque Transatlantique verpflichtet sich, Sie 6 Monate vor der Schließung per Einschreiben an Ihre letzte bekannte Adresse auf diese bevorstehende Übertragung hinzuweisen, damit Sie noch reagieren können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns über jede Änderung Ihrer Postanschrift informieren.

Was muss ich machen, um meine an die CDC übertragenen Gelder zurückzuerhalten?

Das Eckert-Gesetz sieht die Möglichkeit vor, die Rückerstattung der Gelder zu beantragen, sobald sie an die Caisse des Dépôts et Consignations übertragen wurden. Um die Nachforschungen zu vereinfachen und die Rückerstattung der an die CDC übertragenen Gelder zu beantragen, stellt die CDC ab Januar 2017 eine Website für Nachforschungen online, die für die breite Öffentlichkeit zugänglich ist.

Die Fristen für die Rückerstattung der Vermögenswerte variieren in Abhängigkeit davon, ob der Kontoinhaber lebt oder verstorben ist.

  1. Sie sind der Inhaber des Kontos oder sein gesetzlicher Vertreter: Die Gelder bleiben 20 Jahre lang verfügbar. Nach Ablauf dieser Frist fallen die Vermögenswerte endgültig dem Staat zu.
  2. Sie sind Anspruchsberechtigter des verstorbenen Kontoinhabers: In diesem Fall sieht das Gesetz die Übertragung der Gelder an die Caisse des Dépôts et Consignations 3 Jahre nach dem Tod des Kontoinhabers vor, wenn sich die Anspruchsberechtigten nicht gemeldet haben. Dort bleiben sie 27 Jahre lang verfügbar und fallen nach Ablauf dieser Frist dem Staat zu.

Seien Sie wachsam!

Wenn Ihre Bankkonten als inaktiv identifiziert werden, wird die Banque Transatlantique versuchen, Sie unter den von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren. In dieser Situation empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Berater zu wenden, um mit ihm zu besprechen, wie Sie auf diese Information reagieren sollten.

Die Caisse des Dépôts et Consignations versucht weder selbst noch über einen Vermittler, die Begünstigten von nicht eingeforderten Geldern ausfindig zu machen. Wenn Sie von einer Person kontaktiert werden, die sich als Mitarbeiter(in) der Caisse des Dépôts et Consignations ausgibt, bleiben Sie wachsam und teilen Sie ihr auf keinen Fall vertrauliche Informationen mit.

Setzen Sie sich über die üblichen Kommunikationswege mit Ihrem Berater bei der Banque Transatlantique in Verbindung und schildern Sie ihm die Situation. Verwenden Sie keinen Link aus einer E-Mail.